Geschlossene Immobilienfonds und Immobilienbewertung vor dem Hintergrund der AIFM-Richtlinie (Financial Services Management)

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Die EU-Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie), wurde 2010 vom Europäischen Parlament angenommen. Betroffen sind sowohl Verwalter von Investmentfonds mit Sitz innerhalb der EU als auch Verwalter aus Drittländern, die ihre Fonds in der EU vertreiben möchten.
Die EU-Richtlinie wurde mittels des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) 2013 durch Beschluss des Deutschen Bundestags in nationales Recht umgesetzt. Es ersetzt das 2004 in Kraft getretene Investmentgesetz, dessen Regelungen in das KAGB integriert und um zahlreiche neue Produktregeln und Vorgaben erweitert wurden. Die Regulierung ist eine Folge der weltweiten Finanzmarktkrise. Ihr Ziel ist es, dass sich Immobilienfonds sicherer entwickeln und sich für Anleger transparenter gestalten.
Carlo Richardt verdeutlicht mit seiner Untersuchung die Inhalte und die Auswirkungen des KAGB. Damit zeigt er auch den Nutzen für Immobilienanleger auf.

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