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ÜBER DIESES VIDEO:
Balkonanbau: So beteiligt sich Ihr Mieter an den Kosten
Neben dem Bad ist der Balkon Mieters Liebling. Bei einer Neuvermietung kann für Sie als Investor ein Balkon oder eine nur vom Mieter nutzbare Terrasse einen entsprechenden Vorteil darstellen. Der Mietausfall sinkt durch eine schnellere Wiedervermietung. Wenn keiner vorhanden ist, können Sie Ihre Immobilie durch einem Balkon sanieren und neue Werte schaffen.
Ein Leser stellte dazu die Frage, wie die dabei entstehenden Kosten dieser Nutzwerterhöhung auf den Mieter umgelegt werden können. Wichtig dabei: Neben dieser Frage sollten Sie prüfen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist bzw. vorliegt und ob eine Nachbarzustimmung eingeholt werden muss. Wenn Sie einen Balkon oder eine Terrasse bauen möchten, tangiert das zumindest im ersten Fall fast immer das Baurecht.
00:32 – Auf welcher Basis können Kosten für den Balkonbau umgelegt werden?
Die Frage lautet: Ist es sinnvoller, die Kosten durch eine Mieterhöhung über die zusätzliche Wohnfläche aufzufangen oder über eine Modernisierungsumlage? Die Antwort fällt bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung leicht. Da Sie die Balkonfläche nur zu 25 bzw. 50 Prozent als Wohnfläche anrechnen können, sind es häufig nur zwei bis vier Quadratmeter, die Sie mehr abrechnen könnten. Bei Kosten von geschätzt zwischen 6.000 und 8.000 Euro, dauert das Auffangen der Kosten recht lange.
Anders bei der Modernisierungsumlage. Hierbei können Sie elf Prozent der Kosten auf die Nettokaltmiete umlegen. Das sind bei 8.000 Euro Kosten und einer Wohnung von 100 qm Wohnfläche auf den Monat schnell rund 75 Euro mehr Kaltmiete. Planen Sie ggf. noch einen Sicherheitspuffer ein, sollten in solchen Fällen im Zuge der Wohnwerterhöhung mindestens 50 Euro auf die monatliche Kaltmiete umlegbar sein.
04:34 – Balkonbau ankündigen und Form wahren
Wichtig: Sie sollten eine solche Modernisierung frühzeitig vor Beginn des Balkonbaus ankündigen und mit dem Mieter abstimmen. Mehr zu den formellen Anforderungen finden Sie im Internet.
Viele Mieter freuen sich über die Aufwertung durch den neuen Balkon und sind zu einer Mieterhöhung bereit. Diese können Sie auch in zwei oder drei Schritten durchführen. Spätestens bei einem Mieterwechsel haben Sie dann eine Wohnung mit mehr Wohnfläche und einen höheren Nutzwert zu vermieten.
06:36 – Terrasse bauen und Kosten umlegen
Wie beim Balkon können auch Modernisierungskosten für eine Terrasse umgelegt werden. Achten Sie aber auch hier auf das Baurecht sowie eine Nachbarzustimmung. Achtung: Sollte die Terrasse bereits vorhanden sein und Sie bauen nur einen neuen direkten Zugang von der Wohnung, können abweichende Regelungen gelten. Lassen Sie sich dazu bitte beraten.